Wärmeschutznachweise für Neubauten und zu modernisierende Wohngebäude
Erstellen von Wärmeschutznachweisen für Wohngebäude.
DIN 4108
EnEV 2014
Für Neubauten sowie umfangreiche Modernisierungsvorhaben sind entsprechend der Landesbauordnung sowie der Anforderungen nach Energieeinsparverordnung Wärmeschutznachweise zu führen. Die Wärmeschutznachweise bestehen aus einer ausführlichen Berechnung der energetischen Kennwerte des Gebäudes so wie einem Energieausweis.
Es wird unter anderem die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, an die Tauwasserfreiheit im Innern von Bauteilen sowie an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 Teil 2 geprüft.