ENERGIEBERATER und SACHVERSTÄNDIGER

 

Energieausweis nach

DIN 18599 

für Wohngebäude und

 Nichtwohngebäude 

Wohngebäude

Aus der nachfolgenden Grafik können sie entnehmen welchen Energieausweis sie für Ihr Objekt benötigen bzw. welchen Energieausweis sie von dem Verkäufer einer Immobilie verlangen können.

 

 

 

 

 

 

Nichtwohngebäude

 

Für Nichtwohngebäude stehen grundsätzlich die beiden Varianten Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis zur Auswahl. Für den kosten-günstigeren Verbrauchsausweis sind zwingend die Energieverbräuche (Strom und Energieträger für Heizung) von drei aufeinander folgenden Jahren erforderlich. Stehen diese Daten nicht zur Verfügung, so ist ein Bedarfsausweis erforderlich.