Energieausweis nach
DIN 18599
für Wohngebäude und
Nichtwohngebäude
Wohngebäude
Aus der nachfolgenden Grafik können sie entnehmen welchen Energieausweis sie für Ihr Objekt benötigen bzw. welchen Energieausweis sie von dem Verkäufer einer Immobilie verlangen können.
Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude stehen grundsätzlich die beiden Varianten Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis zur Auswahl. Für den kosten-günstigeren Verbrauchsausweis sind zwingend die Energieverbräuche (Strom und Energieträger für Heizung) von drei aufeinander folgenden Jahren erforderlich. Stehen diese Daten nicht zur Verfügung, so ist ein Bedarfsausweis erforderlich.